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Artikel 1 - Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (HGrGuaÄndG k.a.Abk.)
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361; 2025 I Nr. 227
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 7
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Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 HGrG § 7b (neu), § 8, § 33, § 49a
Das Haushaltsgrundsätzegesetz vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt:
„§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes
Im Haushalt des Bundes sind bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren die gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers anteilig jeweils auf die Periode von Zahlungstermin zu Zahlungstermin aufzuteilen. Der Saldo aus Zinsausgaben und Krediteinnahme muss stets der Kassenwirkung der Zahlungen entsprechen." - 2.
- Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Die Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben aus Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren im Haushaltsplan des Bundes erfolgt in periodengerechter Aufteilung entsprechend § 7b."
- 3.
- § 33 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Abweichend von Absatz 1 wird der periodengerechte Anteil der Differenz zwischen Nennwert und Verkaufserlös, der bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren entsteht, ohne Zahlung im Bundeshaushalt gebucht."
- 4.
- Nach § 49a Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:„(1a) Im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme ist es im Haushalt des Bundes abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit zulässig, bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren entsprechend § 7b zu verfahren."
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 HGrGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGrGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 20.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 247
Artikel 2 StruKomLäGuaÄndG Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
... Haushaltsgrundsätzegesetz vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 361 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 51 wird wie folgt ...
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