§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
1Soll ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eingeführt werden, ist schriftlich zu vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmervertreter das Recht haben, die ihnen übermittelten Informationen gemeinsam zu beraten und wie sie ihre Vorschläge oder Bedenken mit der zentralen Leitung oder einer anderen geeigneten Leitungsebene erörtern können. 2Die Unterrichtung muß sich insbesondere auf grenzübergreifende Angelegenheiten erstrecken, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben.
interne Verweise§ 20 EBRG Übergangsbestimmung (vom 18.06.2011) ... nach § 18 oder § 19 bestehende Vereinbarung gilt fort, wenn vor ihrer Beendigung das Antrags- oder Initiativrecht nach ...
§ 21 EBRG Voraussetzungen (vom 18.06.2011) ... gilt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung keine Vereinbarung nach § 18 oder § 19 zustande kommt oder die zentrale Leitung und das besondere Verhandlungsgremium das vorzeitige ...
§ 33 EBRG Aufnahme von Verhandlungen (vom 18.06.2011) ... Verhandlungsgremiums; die §§ 8, 13, 14 und 15 Abs. 1 sowie die §§ 16 bis 19 gelten entsprechend. Das Amt des Europäischen Betriebsrats endet, wenn eine ...
§ 35 EBRG Geheimhaltung, Vertraulichkeit (vom 18.06.2011) ... Die Pflicht der zentralen Leitung, über die im Rahmen der §§ 18 und 19 vereinbarten oder die sich aus den §§ 29 und 30 Absatz 1 ergebenden Angelegenheiten zu ... die Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung (§ 19 ), 3. die Sachverständigen und Dolmetscher sowie 4. die örtlichen ... gegenüber örtlichen Arbeitnehmervertretern, sofern diese nach der Vereinbarung (§ 19 ) über die Inhalte der Unterrichtungen und die Ergebnisse der Anhörungen zu unterrichten ...
§ 37 EBRG Wesentliche Strukturänderung (vom 18.06.2011) ... (§ 9 Absatz 1) die Verhandlung über eine Vereinbarung nach § 18 oder § 19 auf. Als wesentliche Strukturänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten ... 15 Absatz 1 fasst. (4) Kommt es nicht zu einer Vereinbarung nach § 18 oder § 19 , ist in den Fällen des § 21 Absatz 1 ein Europäischer Betriebsrat nach den ...
§ 41 EBRG Fortgeltung (vom 18.06.2011) ... durch eine grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung nach § 18 oder § 19 ersetzt oder ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet worden ist. Die ...
§ 42 EBRG Errichtungs- und Tätigkeitsschutz ... 21 Abs. 1) oder die Einführung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung (§ 19 ) behindern oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEM-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2509
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes ... (§ 9 Absatz 1) die Verhandlung über eine Vereinbarung nach § 18 oder § 19 auf. Als wesentliche Strukturänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten insbesondere ... 15 Absatz 1 fasst. (4) Kommt es nicht zu einer Vereinbarung nach § 18 oder § 19 , ist in den Fällen des § 21 Absatz 1 ein Europäischer Betriebsrat nach den ... auf einen Sachverständigen, es sei denn, eine Vereinbarung nach § 18 oder § 19 sieht etwas anderes vor." 26. Dem § 40 Absatz 1 wird folgender Satz ...
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