§ 26 Ausschuss
1Der Europäische Betriebsrat bildet aus seiner Mitte einen Ausschuss. 2Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier weiteren zu wählenden Ausschussmitgliedern. 3Die weiteren Ausschussmitglieder sollen in verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigt sein. 4Der Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrats.
Frühere Fassungen von § 26 EBRG
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interne Verweise§ 27 EBRG Sitzungen (vom 18.06.2011) ... der Mitwirkungsrechte des Europäischen Betriebsrats durch den Ausschuß nach § 26 ...
§ 30 EBRG Unterrichtung und Anhörung (vom 18.06.2011) ... 3. Massenentlassungen. (2) Besteht ein Ausschuß nach § 26 , so ist dieser anstelle des Europäischen Betriebsrats nach Absatz 1 Satz 1 zu beteiligen. ...
§ 38 EBRG Fortbildung (vom 18.06.2011) ... Europäische Betriebsrat kann die Aufgaben nach diesem Absatz auf den Ausschuss nach § 26 übertragen. (2) Für das besondere Verhandlungsgremium und dessen Mitglieder ...
§ 45 EBRG Bußgeldvorschriften (vom 18.06.2011) ... Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 den Europäischen Betriebsrat oder den Ausschuß nach § 26 nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes ... durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 und § 39" ersetzt. 10. § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Ausschuss Der Europäische ... 39" ersetzt. 10. § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Ausschuss Der Europäische Betriebsrat bildet aus seiner Mitte einen Ausschuss. ... Angabe „§ 30" ersetzt. c) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 12. Nach § 28 wird ... c) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26 " ersetzt. 12. Nach § 28 wird folgende Überschrift eingefügt: ... eingefügt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 3 ... In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26 " ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Maßnahmen" ... Europäische Betriebsrat kann die Aufgaben nach diesem Absatz auf den Ausschuss nach § 26 übertragen. (2) Für das besondere Verhandlungsgremium und dessen Mitglieder ... Absatz 1 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1" sowie die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26" ... 2 Satz 1" sowie die Angabe „§ 26 Abs. 1" durch die Angabe „§ 26 " ...
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