Die Erläuterungen nach Muster gemäß §
16 sind der Aufsichtsbehörde spätestens sieben Monate nach Schluß des Geschäftsjahres in einfacher Ausfertigung einzureichen.
§ 24 BerVersV Jährlicher Bericht ausländischer Versicherungsunternehmen ... Die §§ 2 bis 4, 5 Abs. 2, §§ 7, 8 Abs. 1 und 2, §§ 9 bis 13, 15 bis 17 , 18 Abs. 1, §§ 19, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22 und 23 gelten mit folgender ...