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§ 26
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§ 26 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995
BGBl. I S. 858
; aufgehoben durch
§ 27
V. v. 29.03.2006
BGBl. I S. 622
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 7631-1-20
Versicherungsaufsichtsrecht
1 weitere Fassung
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wird in 7 Vorschriften zitiert
Zweiter Abschnitt Interner vierteljährlicher Zwischenbericht für die Aufsichtsbehörde
§ 25
←
→
§ 27
§ 26 Einzelheiten der Einreichung
§ 26 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die formgebundenen Erläuterungen gemäß §
25
sind der Aufsichtsbehörde in jeweils doppelter Ausfertigung spätestens bis zum Ende des auf das jeweilige Berichtsvierteljahr folgenden Monats einzureichen.
§ 25
←
→
§ 27
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Zitierungen von
§ 26 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 28 BerVersV Erleichternde Maßgaben für bestimmte kleinere Vereine
... c und 3 Buchstabe a und Abs. 2, die §§ 22 und 23, § 25 Abs. 1 und die §§
26
, 29 und 30 mit folgender Maßgabe entsprechend: 1. Die Gewinn- und ...
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