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§ 32 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)

V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 7631-1-20 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 32 Inkrafttreten, Aufhebung geltenden Rechts


§ 32 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vom 30. Januar 1987 (BGBl. I S. 530, 2319), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Februar 1991 (BGBl. I S. 505), sowie

2.
der Dritte Abschnitt der Verordnung über die Rechnungslegung bestimmter kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 27. Januar 1988 (BGBl. I S. 104), die zuletzt durch § 65 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3378) geändert worden ist.

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Zitierungen von § 32 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)
V. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1456, 1573; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 7 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 9 SachvPrüfV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 27. Januar 1988 (BGBl. I S. 104), zuletzt geändert durch § 32 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung vom 14. Juni 1995 (BGBl. I S. 858), außer ...


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