Die
Wehrbeschwerdeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Januar 2009 (BGBl. I S. 81), die zuletzt durch
Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16a Absatz 6 werden die Wörter „§ 140 Absatz 8 und § 142" durch die Wörter „§ 144 Absatz 8 und § 146" ersetzt.
- 2.
- § 20 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
- 3.
- In § 21 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 142" durch die Angabe „§ 146" ersetzt.
- 4.
- In § 22b Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „das Truppendienstgericht" durch die Wörter „der Vorsitzende der Truppendienstkammer" ersetzt.