Eingangsformel - Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe (StBBerÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443; Geltung ab 31.12.2024, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



Es verordnen

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die Bundesregierung aufgrund des § 158 des Steuerberatungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 4 Nummer 78 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist,

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das Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 86f des Steuerberatungsgesetzes, der durch Artikel 4 Nummer 35 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) eingefügt worden ist,

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jeweils nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer:



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