Eingangsformel - Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2025 (BBFestV 2025)

V. v. 15.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 160
Geltung ab 19.07.2025; FNA: 860-2-17-13 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 46 Absatz 10 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) geändert worden ist:



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