Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 180; Geltung ab 30.07.2025
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 3 Absatz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist:

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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2025 PolBTLV Anlage

Die Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag vom 20. August 2013 (BGBl. I S. 3282), die durch Artikel 54 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt:

 
„Anlage (zu § 3) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen

Nr. LaufbahnZu der Laufbahn
gehörende Ämter
Amtsbezeichnung
 123
1Mittlerer Polizeivollzugsdienst
beim Deutschen Bundestag
  
2 Besoldungsgruppe A 71 Polizeimeisterin/Polizeimeister beim
Deutschen Bundestag
3 Besoldungsgruppe A 8 Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister
beim Deutschen Bundestag
4 Besoldungsgruppe A 9 Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister
beim Deutschen Bundestag
5 Gehobener Polizeivollzugsdienst
beim Deutschen Bundestag
  
6 Besoldungsgruppe A 91 Polizeikommissarin/Polizeikommissar
beim Deutschen Bundestag
7 Besoldungsgruppe A 10 Polizeioberkommissarin/
Polizeioberkommissar beim Deutschen
Bundestag
8 Besoldungsgruppe A 11 Polizeihauptkommissarin/
Polizeihauptkommissar beim Deutschen
Bundestag
9 Besoldungsgruppe A 12 Polizeihauptkommissarin/
Polizeihauptkommissar beim Deutschen
Bundestag
10 Besoldungsgruppe A 13 Erste Polizeihauptkommissarin/
Erster Polizeihauptkommissar beim
Deutschen Bundestag
11Höherer Polizeivollzugsdienst
beim Deutschen Bundestag
  
12 Besoldungsgruppe A 131 Polizeirätin/Polizeirat beim Deutschen
Bundestag
13 Besoldungsgruppe A 14 Polizeioberrätin/Polizeioberrat beim
Deutschen Bundestag
14 Besoldungsgruppe A 15 Polizeidirektorin/Polizeidirektor beim
Deutschen Bundestag
15 Besoldungsgruppe A 16 Leitende Polizeidirektorin/Leitender
Polizeidirektor beim Deutschen Bundestag
16 Besoldungsgruppe B 3 Leitende Polizeidirektorin/Leitender
Polizeidirektor beim Deutschen Bundestag".
1 Eingangsamt


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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2025.

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Schlussformel



Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister des Innern

Alexander Dobrindt



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