Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (6. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 188; Geltung ab 15.08.2025

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 38 Absatz 4, des § 39 Absatz 4 sowie des § 40 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist:



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