Eingangsformel - Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen (StandVKlVEV k.a.Abk.)

V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215; Geltung ab 19.09.2025, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 42d Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist, nach Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen

und

das Bundesministerium für Gesundheit verordnet aufgrund des § 6 Absatz 2 und des § 41b Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes:



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