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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 4 Nummer 2 des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (HGrGuaÄndGBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 361) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Änderungen der Verträge nach § 4 Absatz 2 des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes abgeschlossen wurden. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 4 Nummer 2 des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist damit am 26. September 2025 in Kraft getreten.
Schlussformel
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Diana Claudia Wesche
Im Auftrag Diana Claudia Wesche
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