§ 5 - Haushaltsgesetz 2025 (HG 2025)

G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 232
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 63-16 Bundeshaushalt

§ 5 Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes


§ 5 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes sind

1.
die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 1 angeführten Ausgaben als Verteidigungsausgaben,

2.
die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 2 angeführten Ausgaben als Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz,

3.
die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 3 angeführten Ausgaben als Ausgaben für die Nachrichtendienste,

4.
die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 4 angeführten Ausgaben als Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme,

5.
die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 5 angeführten Ausgaben als Ausgaben für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.

(2) 1Ausgabeermächtigungen der Bereichsausnahme dürfen nicht zu Gunsten von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes herangezogen werden. 2Ausgeschlossen sind insbesondere

1.
eine Deckungsfähigkeit von Ausgaben der Bereichsausnahme zugunsten von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme,

2.
ein Ausgleich von über- und außerplanmäßigen Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme durch Einsparungen bei Ausgaben der Bereichsausnahme und

3.
eine Einsparung nach § 45 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung bei Ausgaben der Bereichsausnahme für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme.

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Zitierungen von § 5 HG 2025

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HG 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HG 2025 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HG 2025 Flexibilisierte Ausgaben
... Die Ausgaben der in Absatz 2 genannten Ausgabenbereiche sind übertragbar. § 5 Absatz 2 ist zu beachten. (5) Für die flexibilisierten Ausgaben in den Kapiteln ... des deckungsberechtigten Titels vollständig für dessen Zweck verfügt ist. § 5 Absatz 2 ist zu beachten. (6) Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der ...
§ 7 HG 2025 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
... Ausgabetitel bis zur Höhe der Einnahmen bei Titel 381 .3 verstärkt werden. § 5 Absatz 2 ist zu beachten. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, diese Titel ...
§ 24 HG 2025 Fortgeltung
... 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 6 sowie die §§ 3 bis 23 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres ...
Anhang HG 2025 Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2025
... sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes Teil III: Finanzierungsübersicht Teil ...


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