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Artikel 11 - Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG)

G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286
Geltung ab 07.10.2025, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 11 Inkrafttreten


Artikel 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 4 bis 7 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

(3) (aufgehoben)

(4) Artikel 9 Absatz 4 Nummer 1 tritt am 18. Februar 2027 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Oktober 2025.



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Frühere Fassungen von Artikel 11 Batt-EU-AnpG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.11.2025Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 11 Batt-EU-AnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 Batt-EU-AnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Batt-EU-AnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286
Artikel 3 2. ElektroGÄndG Änderung des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes
... I Nr. 233) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird gestrichen. 2. Artikel 11 Absatz 3 wird ...