Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat kann den Text der
Tierschutz-Versuchstierverordnung in der vom 4. Dezember 2026 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen und dabei die Zitierweise von Vorschriften des Rechts der Europäischen Union redaktionell ändern.