Zitierungen von § 30 PflFAssG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 PflFAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflFAssG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)
V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
§ 89 PflFAssAPrV Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
... und teilt der meldenden Person spätestens einen Monat nach vollständigem Eingang der in § 30 Absatz 2 des Pflegefachassistenzgesetzes genannten Meldung und Dokumente ihre Entscheidung mit, ob sie zur Erbringung der Dienstleistung ...


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