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Zitierungen von § 44 PflFAssG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 PflFAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflFAssG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 PflFAssG Dauer und Struktur der Ausbildung
... schulinterne Curriculum wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplans nach § 44 und der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 47 Absatz 1 und 2 ...
§ 47 PflFAssG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen
... 5 Absatz 3, 4. das Nähere zur Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 44 , 5. das Nähere zu den Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nach ...
Zitat in folgenden Normen
Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)
V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
§ 90 PflFAssAPrV Aufgaben der Fachkommission
... Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes 1. erarbeitet einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan für die ...
§ 91 PflFAssAPrV Erarbeitung und Inhalt der Rahmenlehrpläne
... Die Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes erarbeitet die Rahmenpläne nach § 90 Nummer 1 auf der Grundlage der in der Anlage 1 ...
§ 92 PflFAssAPrV Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
... Die Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes überprüft die Rahmenpläne mindestens alle fünf Jahre. Das ...
§ 93 PflFAssAPrV Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
... 2028 erfolgen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung gibt der Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes bei der Entwicklung der Empfehlungen zum Kompetenzfeststellungsverfahren frühzeitig ...
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259
Artikel 14 PflFAssGEG Inkrafttreten
... bis 22 sowie die Artikel 7, 12 und 13 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Artikel 1 §§ 44 bis 47 und 49, Artikel 2 Nummer 1, 2, 5 bis 8, 10, 11, 12 Buchstabe a, Nummer 13, 14 und 16 bis ...
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