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Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (4. MautRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 BFStrMG offen

Das Bundesfernstraßenmautgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg wird die Angabe „(inklusive emissionsfreie Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026)" gestrichen.

2.
Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge (ABl. L. 187 vom 20.7.1999, S. 42), zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022" gestrichen.

b)
Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Im Sinne des Artikels 7ga Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie 1999/62/EG wird die Einstufung eines Fahrzeugs der Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen 2 und 3 alle sechs Jahre, gerechnet vom Tag seiner Erstzulassung, auf Basis der zum Überprüfungszeitpunkt geltenden Grenzwerte neu ermittelt."

c)
In Satz 3 wird die Angabe „spätestens nach sechs Jahren und einem Tag nach dem Tag der Erstzulassung des betroffenen Fahrzeugs" durch die Angabe „am Tag nach der Ermittlung der Einstufung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. MautRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. MautRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 4. MautRÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Dezember 2025 in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2026 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 03.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 306
Eingangsformel 3. Lkw-MautV-ÄndV
... 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 295 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...