Artikel 26 - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-RLUG k.a.Abk.)

Artikel 26 Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung


Artikel 26 ändert mWv. 6. Dezember 2025 KHSFV § 11, § 14

Die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2350), die zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe „Anhangs 5 Teil 3 der BSI-Kritisverordnung" die Angabe „vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 339) geändert worden ist," eingefügt und die Angabe „an die Vorgaben von § 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ersetzt.

2.
In § 14 Absatz 2 Nummer 8 wird die Angabe „an die Vorgaben von § 8a des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „an die Anforderungen der §§ 30, 31 und 39 des BSI-Gesetzes" ersetzt.



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