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Artikel 27 - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-RLUG k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Dezember 2025 AWV § 55a

Die Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 55a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird die Angabe „Kritischen Infrastruktur" durch die Angabe „kritischen Anlage" ersetzt.

2.
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Absatz 13 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „§ 2 Nummer 23 des BSI-Gesetzes" und die Angabe „Kritischen Infrastrukturen" durch die Angabe „kritischen Anlagen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 27 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 NIS2-RLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NIS2-RLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 27
Artikel 2 StrafREUAnpG Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 74 wird wie folgt ...