Berichtigung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5B k.a.Abk.)

B. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 312; Geltung ab 11.12.2025
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 11. Dezember 2025 MiLoV5 § 1

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268) wird wie folgt berichtigt:

In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Zeitsunde" durch die Angabe „Zeitstunde" ersetzt.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Riechert



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