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Berichtigung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5B k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268) wird wie folgt berichtigt:
In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Zeitsunde" durch die Angabe „Zeitstunde" ersetzt.
In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Zeitsunde" durch die Angabe „Zeitstunde" ersetzt.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Riechert
Im Auftrag Riechert
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17260/index.htm
