Eingangsformel - Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren (AktÜbertrV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324; Geltung ab 17.12.2025
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Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet aufgrund

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des § 15 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) geändert worden ist, und

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des § 110a Absatz 1d Satz 1 und 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) geändert worden ist:



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