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Artikel 3 - Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren (AktÜbertrV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324; Geltung ab 17.12.2025
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Dezember 2025.

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