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Artikel 3 - Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren (AktÜbertrV k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Dezember 2025.
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