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Artikel 9 - Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (PostAufgÜberlGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 ALG § 63

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 63 Satz 1 wird die Angabe „gilt § 151 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „gilt § 151 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 PostAufgÜberlGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostAufgÜberlGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 19 SchwarzArbMoG Folgeänderungen
... die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 345 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 62 wird die Angabe ...