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§ 63 - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 8 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 63 Auskünfte der Deutschen Post AG
1Für Auskünfte der Deutschen Post AG an die für Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger und diesen Gleichgestellte (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 69 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über personenbezogene Daten gilt § 151 Absatz 1, 2 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. 2Die landwirtschaftliche Alterskasse darf der Deutschen Post AG Auskünfte über personenbezogene Daten entsprechend § 151 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erteilen.
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 345 m.W.v. 23. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 63 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 23.12.2025 | Artikel 9 Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345 |
| aktuell vorher | 01.05.2007 | Artikel 17 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 BGBl. I S. 554 |
| aktuell | vor 01.05.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 63 ALG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ALG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345
Artikel 9 PostAufgÜberlGEG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 63 Satz 1 wird die Angabe „gilt § 151 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „gilt § 151 ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Fassung sind entsprechend anzuwenden." 21. Die Überschrift zu § 63 wird wie folgt gefasst: § 63 Auskünfte der Deutschen Post AG". ... 21. Die Überschrift zu § 63 wird wie folgt gefasst: § 63 Auskünfte der Deutschen Post AG". 22. Vor § 68 werden in der Angabe zum ...
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