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Artikel 1 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (GeoBGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 GeoBG mWv. 22. Juni 2026 offen
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GeoBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeoBGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 GeoBGuaÄndG Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 6 tritt am 22. Juni 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. Januar ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17306/a334935.htm
