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Artikel 1 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (GeoBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 GeoBG mWv. 22. Juni 2026 offen

(gesamter Text siehe Geothermie-Beschleunigungsgesetz - GeoBG)



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GeoBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeoBGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 GeoBGuaÄndG Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 6 tritt am 22. Juni 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. Januar ...