Artikel 10 - Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (StatAnpG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten


Artikel 10 ändert mWv. 1. Januar 2026 GWStatG § 2

Das Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 13) wird wie folgt geändert:

§ 2 Nummer 4 wird durch die folgende Nummer 4 ersetzt:

 
„4.
„Wirtschaftszweige" solche nach der Untergliederung gemäß des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 in Verbindung mit der vom Statistischen Bundesamt daraus erstellten Klassifikation der Wirtschaftszweige."



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