Das
Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten vom
17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 13) wird wie folgt geändert:
§ 2 Nummer 4 wird durch die folgende Nummer 4 ersetzt:
-
- „4.
- „Wirtschaftszweige" solche nach der Untergliederung gemäß des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 in Verbindung mit der vom Statistischen Bundesamt daraus erstellten Klassifikation der Wirtschaftszweige."