Tools:
Update via:
Artikel 3 - Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung (FluSiMoV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2025 FSAAKV § 1, Anlage, mWv. 1. Januar 2026 § 2
Die FS-An- und Abflug-Kostenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2025
- 1.
- In § 1 Absatz 1a wird nach der Angabe „Siegerland," die Angabe „Speyer," eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2026
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1. Januar 2025 380,71 Euro" durch die Angabe „1. Januar 2026 365,18 Euro" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1. Januar 2025 380,71 Euro" durch die Angabe „1. Januar 2026 365,18 Euro" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2025
- 3.
- In der Anlage (zu § 1 Absatz 1b) wird in Nummer 2 nach der Angabe „Siegerland" die Angabe „Speyer" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FluSiMoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FluSiMoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 FluSiMoV Inkrafttreten
... der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 und Artikel 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1 und 3 tritt mit Wirkung vom ... (2) Artikel 1 und Artikel 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1 und 3 tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17343/a335696.htm
