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Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (SÜGMoG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2026 StPO § 492

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 492 Absatz 3 Satz 4 wird nach der Angabe „§ 12 Absatz 1 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes" die Angabe „oder eine entsprechende landesrechtliche Vorschrift" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SÜGMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜGMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 3 AgrarGeoSchRefG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 374 Absatz 1 ...