Artikel 8 - Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (SÜGMoG k.a.Abk.)

Artikel 8 Weitere Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2030 BBG offen

Das Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 80a wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird gestrichen.

2.
In Absatz 2 wird die Angabe „(2)" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SÜGMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜGMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 SÜGMoG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 8 tritt am 1. Januar 2030 in ...


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