Das
Bundesbeamtengesetz vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch
Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 80a wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird gestrichen.
- 2.
- In Absatz 2 wird die Angabe „(2)" gestrichen.