| Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
| „3.12 | Durchführung der zentralen Voruntersuchungen der Fläche N-10.1 des Flächenentwicklungsplans, deren Ergebnisse nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen, auch entsprechend im Fall des § 14 Absatz 2 Satz 4 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 37.369.788,42 |
| 3.13 | Durchführung der zentralen Voruntersuchungen der Fläche N-10.2 des Flächenentwicklungsplans, deren Ergebnisse nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen, auch entsprechend im Fall des § 14 Absatz 2 Satz 4 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 9.847.416,55 |
| 3.14 | Durchführung der zentralen Voruntersuchungen der Fläche N-13.1 des Flächenentwicklungsplans, deren Ergebnisse nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen, auch entsprechend im Fall des § 14 Absatz 2 Satz 4 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 20.112.739,34 |
| 3.15 | Durchführung der zentralen Voruntersuchungen der Fläche N-13.2 des Flächenentwicklungsplans, deren Ergebnisse nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen, auch entsprechend im Fall des § 14 Absatz 2 Satz 4 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 34.226.402,86". |