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Schlussformel - Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BehandVRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 28; Geltung ab 19.06.2026, abweichend siehe Artikel 10
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Merz

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Stefanie Hubig