Artikel 55 - Standortfördergesetz (StoFöG)

G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33; zuletzt geändert durch Artikel 27a G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Geltung ab 10.02.2026, abweichend siehe Artikel 64
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Artikel 55 Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 55 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2028 VAG offen

Das Versicherungsaufsichtsgesetz, das zuletzt durch Artikel 54 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 330 die folgende Angabe eingefügt:

„§ 330a Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal".

2.
Nach § 330 wird der folgende § 330a eingefügt:

„§ 330a Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal

(1) Die Bundesanstalt ist Sammelstelle im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2023/2859 für Informationen nach Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1238.

(2) Die Informationen sind der Bundesanstalt ausschließlich elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt zu melden. Die Meldepflichtigen sind verpflichtet, sich hierfür einen Zugang zum Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt einzurichten."

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Zitierungen von Artikel 55 StoFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 55 StoFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StoFöG *
... des Kapitalanlagegesetzbuchs), Artikel 52 (Änderung des Pfandbriefgesetzes), die Artikel 55 und 56 (Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes), Artikel 57 (Änderung der ...
Artikel 56 StoFöG Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Versicherungsaufsichtsgesetz, das zuletzt durch Artikel 55 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 64 StoFöG Inkrafttreten
... am 4. Dezember 2026 in Kraft. (7) Artikel 3 Nummer 1, 5 und 6 sowie die Artikel 8, 51, 55 und 56 Nummer 1 treten am 10. Januar 2028 in Kraft. (8) Die Artikel 4, 9, 13, 18, 21 ...


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