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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (2. TierHaltKennzGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 10. Februar 2026 TierHaltKennzG § 40

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 165) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 40 Absatz 2 wird die Angabe „1. März 2026" durch die Angabe „1. Januar 2027" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Februar 2026.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

A. Rainer

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