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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung (GefStoffVuaÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
Artikel 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
- „2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
- „1.
- gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a des Chemikaliengesetzes,".
- bb)
- Nummer 1a wird gestrichen.
- b)
- Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt:„(1a) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen." "
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Dr. Philipp Bayer
Im Auftrag Dr. Philipp Bayer
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17411/index.htm
