Die
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung vom
17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
- „2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
- „1.
- gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a des Chemikaliengesetzes,".
- bb)
- Nummer 1a wird gestrichen.
- b)
- Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen." "