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Zitierungen von § 2 EBewMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EBewMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EBewMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EBewMG Benannte Niederlassungen und Vertreter (Adressaten)
... und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eines oder mehrere der in § 2 Absatz 1 genannten Rechtsinstrumente anwenden, haben nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 mindestens ... zu wählen, in dem der Diensteanbieter seine Dienste anbietet und der das jeweilige in § 2 Absatz 1 genannte Rechtsinstrument anwendet. Bestehen Niederlassungen ausschließlich in ... Einhaltung und Vollstreckung von Entscheidungen und Anordnungen, die in den Anwendungsbereich von § 2 Absatz 1 fallen. (2) Diensteanbieter mit einer oder mehreren Niederlassungen ... aber weder dort noch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der das jeweilige in § 2 Absatz 1 genannte Rechtsinstrument anwendet, über eine Niederlassung verfügen, bestellen nach ... Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der das jeweilige in § 2 Absatz 1 genannte Rechtsinstrument anwendet und in dem sie ihre Dienste anbieten. (4) ... der Europäischen Union ergangenen Entscheidungen und Anordnungen, die in den in § 2 Absatz 1 festgelegten Anwendungsbereich fallen, nachzukommen. (5) Diensteanbieter, die ... sind verpflichtet, bei der Entgegennahme von Entscheidungen und Anordnungen gemäß § 2 Absatz 1 nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften mit den zuständigen Behörden ...
§ 5 EBewMG Gemeinsame Verantwortlichkeit von Diensteanbieter und Adressat
... die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus in den Anwendungsbereich von § 2 Absatz 1 fallenden Entscheidungen und Anordnungen ergeben, ist sowohl der Diensteanbieter als auch der ...
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