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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (VatAnfÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2026 PStG § 44, § 44a (neu), § 47, § 63

Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 44 die folgende Angabe eingefügt:

§ 44a Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft".

2.
§ 44 Absatz 1 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Gleiches gilt für die etwa erforderliche Zustimmung des Kindes, des gesetzlichen Vertreters oder des Mannes, der dem Kind bislang als Vater zugeordnet war, zu einer solchen Erklärung."

3.
Nach § 44 wird der folgende § 44a eingefügt:

§ 44a Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

Zur Prüfung der leiblichen Abstammung des Kindes von dem anerkennenden Mann nach § 1595a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt das Standesamt die Vorlage des Ergebnisses einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes, dem zufolge der anerkennende Mann der leibliche Vater des Kindes ist."

4.
Nach § 47 Absatz 1 Satz 3 wird der folgende Satz eingefügt:

„Eintragungen auf Grund einer Anerkennung, die nach § 1594 Absatz 5 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht wirksam war, sind zu berichtigen, wenn die Vaterschaft des anderen Mannes durch Gerichtsbeschluss festgestellt wird."

5.
Nach § 63 Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt:

„(4) Ist die Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft erfolgt, so darf abweichend von § 62 Auskunft aus einem und Einsicht in ein in die Sammelakten aufgenommenes Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes nur dem Anerkennenden, der Mutter, dem Kind und dem anderen Mann, dessen Zustimmung nach § 1595a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist, erteilt werden."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VatAnfÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VatAnfÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Artikel 4 VatAnMVG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 83 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...