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Artikel 3 - Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften (WasserstoffBGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 9) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3c wird die folgende Nummer 3d eingefügt:
- „3d.
- die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von
- a)
- Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84, S. 2), in der jeweils geltenden Fassung, mit einer elektrischen Nennleistung von mindestens 30 Megawatt und den dazugehörigen Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 und 14 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und
- b)
- Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, sofern diese eine Speicherkapazität von 25 Tonnen Wasserstoff oder mehr haben, und der dazugehörigen Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 und 14 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes,".
- 2.
- In § 50 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen" durch die Angabe „in § 9 Absatz 2 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes bezeichnet sind" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 WasserstoffBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WasserstoffBGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 12a GEASG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 52 Nummer 2 Satz 3 ...
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