Änderung § 27e InVeKoSV vom 01.01.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 27e InVeKoSV, alle Änderungen durch Artikel 1 InVeKoSVÄndV am 1. Januar 2006 und Änderungshistorie der InVeKoSV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 27e InVeKoSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2006 geltenden Fassung
§ 27e InVeKoSV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3720
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 27e (neu)


(Text neue Fassung)

§ 27e Anbauvertrag


vorherige Änderung

 


(1) Die Erzeugergemeinschaft oder der Betriebsinhaber übermitteln die von ihnen mit einem Erstverarbeitungsunternehmen geschlossenen Anbauverträge einschließlich aller beizufügenden Anlagen in siebenfacher Ausfertigung an das Hauptzollamt Hamburg-Jonas. Änderungen sind dem Hauptzollamt Hamburg-Jonas unverzüglich mitzuteilen. Satz 1 und 2 gelten für Zusatzverträge entsprechend.

(2) Im Anbauvertrag oder in einer Anlage hierzu ist unbeschadet der nach den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Rechtsakten geforderten Angaben Folgendes anzugeben:

1. die Betriebsnummer des Betriebsinhabers,

2. für jede mit Tabak bestellte Parzelle der von der zuständigen Landesstelle vergebene Flächenidentifikator nach Anlage 1.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed