Artikel 1 - Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (21. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 161; Geltung ab 03.06.2026

Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 3. Juni 2026 AufenthV Anlage C

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 129) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In Anlage C wird die Angabe „Indien" gestrichen.



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