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Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (2. THGMQWG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am zweiten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. In Artikel 1 tritt Nummer 10 und in Nummer 14 tritt der § 37m des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juni 2026.

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