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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts (EiVermNVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Milchproduktqualitätsverordnung
Die Milchproduktqualitätsverordnung vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 59 Absatz 7 wird die Angabe „Absätzen 1 bis 5" durch die Angabe „Absätzen 1 bis 6" ersetzt.
- 2.
- In Anlage 1 Nummer 3.2 wird die Angabe „Stand März 2019" durch die Angabe „Stand August 2025" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EiVermNVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EiVermNVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 EiVermNVuaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 14. Juni 2026 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17560/a339771.htm
