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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts (EiVermNVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168; Geltung ab 12.06.2026, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 3 Änderung der Milchproduktqualitätsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Juni 2026 MilchPQV § 59, Anlage 1

Die Milchproduktqualitätsverordnung vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2) wird wie folgt geändert:

1.
In § 59 Absatz 7 wird die Angabe „Absätzen 1 bis 5" durch die Angabe „Absätzen 1 bis 6" ersetzt.

2.
In Anlage 1 Nummer 3.2 wird die Angabe „Stand März 2019" durch die Angabe „Stand August 2025" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EiVermNVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EiVermNVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 EiVermNVuaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 14. Juni 2026 in ...