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Änderung Anlage 3 Pkw-EnVKV vom 01.12.2011

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 Pkw-EnVKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung
Anlage 3 Pkw-EnVKV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.08.2011 BGBl. I S. 1756, 2095
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2 Satz 1) Leitfaden über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2 Satz 1) Leitfaden über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch


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Der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen enthält zumindest folgende Angaben:



Der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch enthält zumindest folgende Angaben:

(Textabschnitt unverändert)

Teil I

1. Einen Hinweis an den Kraftfahrer, dass Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sich durch eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs, dessen richtige Benutzung und eine entsprechende Fahrweise vermindern lassen, insbesondere durch einen defensiven Fahrstil, niedrige Reisegeschwindigkeiten, vorausschauendes Bremsverhalten, richtigen Reifendruck, keinen unnötigen Leerlauf des Motors und keinen überflüssigen Ballast;

2. sowohl eine Erläuterung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, einer möglichen Klimaänderung und der Bedeutung von Kraftfahrzeugen hierbei als auch einen Hinweis auf die Möglichkeiten, die der Verbraucher bei der Wahl der zur Verfügung stehenden Kraftstoffe hat und deren Umweltauswirkungen, gegründet auf aktuelle wissenschaftliche Nachweise und geltende Rechtsvorschriften;

3. einen Hinweis auf das aktuelle Ziel der Europäischen Gemeinschaften für die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen sowie auf die Frist zur Erreichung dieses Ziels;

4. einen Hinweis auf den Leitfaden der Kommission über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen im Internet, falls vorhanden.


Teil II

vorherige Änderung

1. Eine Auflistung aller Modelle neuer Personenkraftwagen, die in Deutschland angeboten oder ausgestellt werden, auf Jahresbasis und aufgeschlüsselt nach Fabrikmarken in alphabetischer Reihenfolge; der Leitfaden wird mindestens einmal jährlich aktualisiert, so dass er eine Auflistung aller Modelle enthält, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aktualisierung angeboten oder ausgestellt werden;

2.
für jedes im Leitfaden aufgeführte Modell - im Einzelnen konkretisiert durch Hubraum, Leistung und Getriebe - die Kraftstoffart, den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus;

3.
für jede Kraftstoffart eine hervorgehobene Auflistung der zehn sparsamsten neuen Personenkraftwagenmodelle unter Angabe des offiziellen Kraftstoffverbrauchs im kombinierten Testzyklus und der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus, beginnend jeweils mit dem Modell mit den niedrigsten CO2-Emissionswerten.



1. einen Hinweis, dass die tatsächlich die Umwelt belastenden CO2-Emissionen auch von der Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. der anderen Energieträger abhängen und dass der Fahrzeugnutzer durch die Verwendung von möglichst CO2-arm erzeugtem Kraftstoff bzw. erzeugter Energie den CO2-Ausstoß insgesamt verringern kann;

2.
Eine Auflistung aller Modelle neuer Personenkraftwagen, die in Deutschland angeboten oder ausgestellt werden, auf Jahresbasis und aufgeschlüsselt nach Fabrikmarken in alphabetischer Reihenfolge; der Leitfaden wird mindestens einmal jährlich aktualisiert, so dass er eine Auflistung aller Modelle enthält, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aktualisierung angeboten oder ausgestellt werden;

3.
für jedes im Leitfaden aufgeführte Modell - im Einzelnen konkretisiert durch Hubraum, Leistung, Getriebe und Masse des Fahrzeugs - die Kraftstoffart beziehungsweise den anderen Energieträger, wobei bezüglich der Kraftstoffart, verschiedene Qualitäten eines Kraftstoffs zusammengefasst werden können (z. B. Super und Super Plus zu Ottokraftstoff), die CO2-Effizienzklasse, den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert), die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus und gegebenenfalls den offiziellen Stromverbrauch im kombinierten Testzyklus. Bei Personenkraftwagenmodellen mit mehr als einem flüssigen oder gasförmigen Energieträger sind die in Satz 1 genannten Angaben für alle Kraftstoffe einzutragen. Gleiches gilt für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen die in Satz 1 genannten Angaben sowohl für den Kraftstoff als auch für den anderen Energieträger (Strom) einzutragen sind. Sofern unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst werden, so sind die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs, der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und des offiziellen Stromverbrauchs im kombinierten Testzyklus jedenfalls auf der Grundlage der Variante oder Version mit dem jeweils höchsten offiziellen Wert anzugeben. Entsprechendes gilt für die CO2-Effizienzklasse, bei welcher jedenfalls die schlechteste Effizienzklasse der jeweiligen Variante oder Version anzugeben ist. Bei der Angabe der Masse ist jedenfalls der höchste Massewert der jeweiligen Variante oder Version anzugeben;

4.
für jede Kraftstoffart eine hervorgehobene Auflistung der zehn sparsamsten neuen Personenkraftwagenmodelle unter Angabe der CO2-Effizienzklasse, des offiziellen Kraftstoffverbrauchs im kombinierten Testzyklus, der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus und gegebenenfalls des offiziellen Stromverbrauchs im kombinierten Testzyklus, beginnend jeweils mit dem Modell mit den niedrigsten CO2-Emissionswerten.

Der Leitfaden soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.



 (keine frühere Fassung vorhanden)