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Anlage 1 - Weinüberwachungsverordnung (WeinÜV)
Artikel 1 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 02.09.2026; FNA: 2125-5-7-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 02.09.2026; FNA: 2125-5-7-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 1 (zu § 26 Absatz 8 Nummer 1) Untersuchungsstellen für das Erstgutachten bei Einfuhruntersuchungen
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
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- Landeslabor Berlin-Brandenburg,
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- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover,
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- Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin, Bremen,
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- Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen,
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- Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz,
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- Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Halle/Saale,
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- Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg,
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- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg,
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- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, Hürth,
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- Landesuntersuchungsamt - Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz,
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- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Münster,
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- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Rostock,
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- Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung: Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie, Saarbrücken,
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- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, Sitz Fellbach,
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- Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), Standort Wiesbaden,
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- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Würzburg.
Zitierungen von Anlage 1 WeinÜV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 WeinÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 WeinÜV Zuständigkeit für die Erteilung der Zulassung
... werden folgende Untersuchungsstellen bestimmt: 1. für das Erstgutachten die in Anlage 1 aufgeführten Untersuchungsstellen, 2. für das Zweitgutachten die in Anlage 2 ...
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