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Anlage 2 - Weinüberwachungsverordnung (WeinÜV)

Anlage 2 (zu § 26 Absatz 8 Nummer 2) Untersuchungsstellen für das Zweitgutachten bei Einfuhruntersuchungen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

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Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg,

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Münster,

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Landesuntersuchungsamt - Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz,

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Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen,

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Würzburg.



 

Zitierungen von Anlage 2 WeinÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 WeinÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 WeinÜV Zuständigkeit für die Erteilung der Zulassung
... Anlage 1 aufgeführten Untersuchungsstellen, 2. für das Zweitgutachten die in Anlage 2 aufgeführten Untersuchungsstellen, 3. für das Obergutachten das ...