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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (9. WinterbeschÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Die Winterbeschäftigungs-Verordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 3a wird gestrichen.
§ 3a wird gestrichen.
Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. WinterbeschÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. WinterbeschÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 9. WinterbeschÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in ...
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