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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (9. WinterbeschÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 263; Geltung ab 18.09.2026, abweichend siehe Artikel 4

Artikel 2 Weitere Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2028 WinterbeschV offen

Die Winterbeschäftigungs-Verordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3a wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. WinterbeschÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. WinterbeschÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 9. WinterbeschÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in ...