Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Verordnung zur Neuregelung des Rechts über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Teilen für diese Fahrzeuge (FGMVEV k.a.Abk.)

V. v. 14.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 310; Geltung ab 22.10.2026
|

Artikel 1 Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge


Artikel 1 ändert mWv. 22. Oktober 2026 FGMV