Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (PAngGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Preisangabenverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2027 PAngV offen

Die Preisangabenverordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4921), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 20 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1 des Preisangabengesetzes" ersetzt.